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Selbständige und Gewerbetreibende

Soweit Sie als selbstständiger oder Gewerbetreibender tätig sind und Sie aktuell wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, so können wir Ihnen hier ebenfalls helfen!

Grundlage ist hierbei ebenfalls die Erfassung Ihrer aktuellen Situation und die Ausarbeitung eines individuellen Konzepts. Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie Ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit fortführen wollen oder beenden wollen.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung, ist es allerdings erforderlich, dass bei der Erarbeitung einer Fortführungsperspektive Sie einen strategischen Plan hierfür benötigen.

Sollte es nicht möglich sein, einen individuellen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu durchzusetzen, so besteht die Möglichkeit einen Insolvenzantrag mit gleichzeitigem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Hier können Sie bereits nach drei Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen.

Nutzen Sie hier Ihre Chance und klären Sie die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs.

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Horn & Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarsulm

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14:00 - 17:00 Uhr

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